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Vorsorgemöglichkeiten

Kapitel 1: Demenz - was bedeutet das eigentlich?
Kapitel 2: Leben mit Demenz
Kapitel 3: Hilfe und Unterstützung
Kapitel 4: Finanzielles

Kapitel 5: Rechtliches
- Gesetzliche Betreuung
- Vorsorgemöglichkeiten
- Risiko und Haftung

Jedem Menschen kann es infolge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit passieren, dass er kurzzeitig oder langfristig nicht mehr in der Lage ist, über sein Leben selbst zu bestimmen. Doch spätestens, wenn eine Demenz diagnostiziert wird, stellt sich diese Frage: Wer soll einmal meine rechtlichen Angelegenheiten regeln? Und wer soll an meiner Stelle Entscheidungen über mein Leben treffen, wenn ich es einmal nicht mehr kann? Es gibt mehrere alternative Wege, hier Vorsorge zu treffen.

In einer Betreuungsverfügung kann eine Person als gesetzlichen Vertreter bestimmt werden. Es kann dabei festgehalten werden, was dieser Vertreter im Falle einer Betreuung hinsichtlich der Lebensgestaltung berücksichtigen soll.

Eine Alternative zur Betreuungsverfügung ist die Vorsorgevollmacht. Hier ermächtigen Sie eine oder mehrere Personen, Sie gesetzlich zu vertreten. In diesem Fall muss keine Betreuung eingerichtet werden.  Das heißt aber zugleich: Sie müssen dieser Person vollkommen vertrauen können, denn Ihr Handeln unterliegt – im Gegensatz zum gesetzlichen Betreuer – nicht der Kontrolle des Betreuungsgerichts. Um eine Vorsorgevollmacht erteilen zu können, müssen Sie voll geschäftsfähig sein. Falls dies in Zweifel gezogen werden könnte, sollten Sie die Vorsorgevollmacht durch einen Notar ausstellen lassen. Dieser prüft im Zweifel die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers.
Soll der Bevollmächtigte auch Ihre Bankgeschäfte erledigen, so benötigt er zusätzlich eine Vollmacht Ihrer Bank.

Was braucht der Betreuer oder Bevollmächtigte?
Egal ob Vorsorgebevollmächtigter oder zukünftiger gesetzlicher Betreuer: Die von Ihnen bestimmte Person sollte informiert sein und eine original unterschriebene Fassung des jeweiligen Dokuments besitzen.
Die Person kann Sie besser vertreten, wenn Sie gut mit Ihren Werthaltungen und Wünschen vertraut ist. Deshalb sollten Sie auch die Gelegenheit nutzen, mit der Person über das zu sprechen, was Ihnen wichtig ist. Das gilt im Übrigen auch umgekehrt: Wenn Sie als zukünftiger Betreuer oder Bevollmächtigter ausgewählt wurden, sollten Sie sich mit den Vorstellungen und Wünschen der Person, die Sie benannt hat, vertraut machen.
Weiterführende Literatur: „Betreuungsrecht – Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht“ (kostenfrei beim Justizministerium erhältlich).

Mit einer Patientenverfügung legen Sie für den Fall einer fehlenden Einwilligungsfähigkeit fest, inwieweit und wie Sie in einer solchen Situation medizinisch behandelt werden wollen.  Die Patientenverfügung ist, wenn sie dem behandelnden Arzt vorliegt, rechtlich bindend. Deshalb gilt auch hier, dass Sie zum Zeitpunkt der Abfassung voll geschäftsfähig sein müssen. Die Patientenverfügung muss schriftlich niedergelegt sein. Ihr zukünftiger Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigter sollte im Besitz dieser Patientenverfügung sein oder ihren Aufbewahrungsort kennen, damit er sie im Fall des Falles dem behandelnden Arzt vorlegen kann. Außerdem macht es Sinn, dass Sie die Patientenverfügung alle ein bis zwei Jahre neu unterschreiben: Je aktueller die Unterschrift, desto mehr Sicherheit haben dann die handelnden Personen, dass das, was in der Patientenverfügung steht, aktuell noch Ihrem Willen entspricht. Eine ausführliche Broschüre „Patientenverfügung“ finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz (www.bmjv.de).

Weitere Informationen
Ob nun Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung: Beim Ausfüllen solcher Vorausverfügungen stellen sich in der Regel viele Fragen. Welche Dokumente sind rechtsgültig? Was heißt es  im konkreten Fall, wenn ich bei einem bestimmten Passus zustimme? Weitergehende Informationen und Unterstützung bei der Abfassung von Vorausverfügungen erhalten Sie bei Betreuungsvereinen. Auch Notare oder Rechtsanwälte können Sie dabei beraten.

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Redaktion Demenz-Ratgeber: SingLiesel Verlag, Alzheimer Gesellschaft München Land e.V., Alzheimer Gesellschaft Frankfurt e.V. u.a.

 

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Diese und viele weitere Informationen rund um Demenz finden Sie in einfacher und verständlicher Form auch in dem Buch: Demenz - was nun? Ein einfacher und verständlicher Ratgeber für Betroffene und Angehörige, der Mut  macht.

 

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