Schwerbehindertenausweis
Wenn durch die Demenzerkrankung die selbständige Bewältigung des Alltagslebens eingeschränkt ist, besteht ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Mit dem Schwerbehindertenausweis haben Sie je nach der Art der Einschränkungen unterschiedliche Nachteilsausgleiche.
Einige Beispiele:
- Ermäßigung bei der KFZ-Steuer
- Ausgleiche bei Lohn- und Einkommensteuer
- Befreiung von der Rundfunkgebühr
- Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr (ggf. auch für eine Begleitperson, wenn der Betroffene nicht mehr allein unterwegs sein kann)
- Recht auf Nutzung von Behindertenparkplätzen, wenn die Person außerdem nicht mehr gut zu Fuß ist
Der Antrag auf Schwerbehinderung wird beim örtlichen Versorgungsamt gestellt. Zusammen mit dem Antrag entbinden Sie die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht, denn für die Bearbeitung werden die vorliegenden Diagnosen und Befunde eingeholt. Informieren Sie Ihre Ärzte deshalb am besten schon im Vorfeld einer Antragstellung und sprechen Sie diese mit Ihnen ab.
Weiter zum Abschnitt "Pflegende Angehörige"
Redaktion Demenz-Ratgeber: SingLiesel Verlag, Alzheimer Gesellschaft München Land e.V., Alzheimer Gesellschaft Frankfurt e.V. u.a.
Diese und viele weitere Informationen rund um Demenz finden Sie in einfacher und verständlicher Form auch in dem Buch: Demenz - was nun? Ein einfacher und verständlicher Ratgeber für Betroffene und Angehörige, der Mut macht.
Unser Buch-Tipp für Angehörige: Mein Vater und die Gummi-Ente. Demenz - Angehörige erzählen.
Geschichten und Erzählungen von Angehörigen. Entstanden aus einer Vielzahl an Gesprächen und Interviews gibt das Buch tiefe , intime und manchmal amüsante Einblicke in das Leben mit Demenz. Beiträge und Interviews mit: Henning Scherf, Purple Schulz, Tilman Jens, David Sieveking